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Ambulante Familienpflege 

 

 

Diese Fachstelle wird aus Miteln des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert.

 

Ambulante Familienpflege
Frau Britta Poschner
Erlanger Str. 17
91220 Schnaittach

Tel. 09153 73 28
Fax 09153 97 42 0
E-Mail info@caritas-sozialstation-schnaittach.de  

Was ist Familienpflege?

Familienpflege ist eine Hilfe für Familien in besonders schweren Belastungssituationen. Sie setzt dort ein, wo durch unabwendbare Ereignisse die Person, die für die Betreuung und Versorgung der Familie verantwortlich ist, ausfällt.

Was machen wir in der Familienpflege?

  • Familienpflege findet immer “zu Hause” statt. Die Familienpflegerin stellt sich je nach individueller Situation auf die Familie ein.
  • Sie unterstützt oder vertritt die Mutter bei der Weiterführung des Haushaltes.
  • Sie versorgt und betreut die im Haushalt lebenden Kinder.
  • Sie übernimmt die Pflege kranker oder behinderter Familienmitglieder, soweit diese von den Familien selbst nicht geleistet werden kann.
  • Sie leistet Hilfe in sozialer, pädagogischer, hauswirtschaftlicher und pflegerischer Hinsicht durch Anleitung, Begleitung und Unterstützung.

Wer kann Familienpflege beantragen?

Der Einsatz einer Familienpflegerin ist gegeben wenn...

  • mindestens 1 Kind unter 12 Jahren in der Familie lebt
  • die haushaltsführende Person oder ein Elternteil ausfällt
  • ein Familienmitglied behindert ist

Unsere Ziele

Die Sicherung des Familienlebens in Not- und Krisensituationen

Einsatzgründe

  • Krankenhausaufenthalt oder akute Erkrankung der Mutter
  • Risikoschwangerschaft, Entbindung oder Mehrlingsgeburt
  • Kuraufenthalt
  • besondere Belastungssituationen, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung
  • psychische oder erzieherische Belastungen

Wer finanziert die Familienpflege?

Je nach Familiensituation können die Kosten übernommen werden von

  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Beihilfeträger
  • Familie selbst

Welche Hilfe der Einzelne in Anspruch nehmen oder wie ein Einsatz gewährleistet werden kann, wird jeweils im beratenden Gespräch mit der zuständigen Einsatzleitung geklärt.

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