Die Einrichtungen, Dienste, Schulen sowie die Verwaltungseinheiten der Caritas sollen geschützte Orte sein, in denen sich Menschen angenommen und sicher fühlen. Dies gilt sowohl für Betreute als auch für Mitarbeiter/-innen und ehrenamtlich Tätige.
Für einen wirksamen Gewaltschutz und einen achtsamen Umgang aller Beteiligten miteinander sind sowohl entsprechende Haltungen und gezieltes Wissen als auch geeignete Strukturen notwendig. Hierdurch werden Fehler und Unachtsamkeit im jeweiligen Arbeitsfeld erkannt und es wird offen daran gearbeitet. Gleichzeit werden verbindliche Verfahren eingeführt, wie im Fall von Gewalt vorzugehen ist. Hierzu haben alle Einrichtungen und Dienste der Caritas bis Ende 2022 ein Institutionelles Gewaltschutzkonzept zu erstellen und einzuführen. Als Verantwortliche für die Erstellung dieser Konzepte und als Lotsen für die Betreuten und Mitarbeiter/-innen gibt es in den Verbänden und Einrichtungen sogenannte Präventionsfachkräfte. Sie unterstützen die Leitungen bei der Erstellung der Schutzkonzepte und vermitteln Betroffene direkt an die Externen Ansprechpersonen bzw. weitere Fachstellen weiter.
Bei Verdacht oder erwiesenen Fällen von Gewalt können sich Betroffene auch direkt die Externen Ansprechpartner wenden. Diese können von Betreuten, Mitarbeiter/-innen und Ehrenamtlichen kontaktiert werden und begleiten die Sondierung und Bearbeitung der Fälle.
Die Träger der Einrichtungen und Dienste der Caritas sind verpflichtet, bei Gewaltfällen die Externen Ansprechpartner hinzuzuziehen.
Die Koordinatoren für Gewalt-Prävention im Diözesan-Caritasverband unterstützen und beraten die Präventionsfachkräfte vor Ort rund um das Thema Gewalt-Schutz.
Der Deutsche Caritasverband ist dem Verfahren der unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) des VDD beigetreten.
Dies bedeutet, dass damit auch der Diözesan-Caritasverband Bamberg mit seinen Gliederungen und Mitgliedsorganisationen an diesem Verfahren teilnimmt.
Menschen, die in Einrichtungen der Caritas sexualisierte Gewalt erfahren haben, sollen so eine schnelle und systematische Entscheidung über mögliche Anerkennungsleistungen sowie die Auszahlung derselben erhalten. Der Antrag kann von Betroffenen bei Zuständigkeit über die externe Ansprechperson des DiCV Bamberg, Frau RA Hastenteufel-Knörr, gestellt werden.
Die von der UKA festgesetzten materiellen Anerkennungsleistungen sind von den betroffenen Caritas-Rechtsträgern zu tragen und werden von diesen an den DCV überwiesen. Dieser zahlt die Leistungen dann an die Betroffenen aus.
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie hier: DCV.