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Caritas begrüßt neuen Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen

Wohnungsloser
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 28.01.2026 den Leitfaden mit Empfehlungen zur (Not-) Unterbringung wohnungsloser Menschen veröffentlicht.
Datum:
Veröffentlicht: 3.2.26
Von:
Verena Gebhard

Den Leitfaden finden Sie hier und können ihn dort herunterladen: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2026/bbsr-online-06-2026.html

Der Leitfaden gibt Auskunft zu (Mindest-)Standards für eine adäquate und menschenwürdige Unterbringung obdachloser Menschen.

Er macht deutlich, dass eine reine Gefahrenabwehr als „ein Dach über dem Kopf“ nicht ausreicht und eine Unterbringung menschenwürdig, bedarfsgerecht und integrationsorientiert sein muss.

Der Leitfaden wurde von einem breit aufgestellten Expert*innenkreis begleitet, an dem:

•           kommunale Spitzenverbände,

•           Landesministerien und Kommunen,

•           Wissenschaft,

•           Fachverbände der Wohlfahrtspflege.

Beteiligt war auch eine Begleitgruppe aus Menschen mit eigener Unterbringungserfahrung, die den Leitfaden in einem eigenen Teil kommentiert (Teil B).

Die Gliederung des Leitfadens:

1.         Grundgesetz & Menschenrechte

Unterbringung schützt die Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie Leben und Gesundheit (Art. 2 GG). Der UN-Sozialpakt garantiert das Recht auf angemessene Unterkunft – mehr als nur ein Notdach.

2.         Rechtliche Grundlagen

Unterbringung ist Aufgabe der Kommunen im Rahmen der Gefahrenabwehr.

Pflicht besteht bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit – unabhängig von der sogenannten „Unterbringungsfähigkeit“.

3.         Praxis & Standards des Leitfadens

•           möglichst wohnungsähnliche Unterbringung,

•           Mindestfläche (ca. 9–10 m² pro Person),

•           Hygiene, Sicherheit, Schutzkonzepte,

•           Mitsprache, Beschwerdewege, digitale Teilhabe,

•           geschultes Personal und sozialpädagogische Begleitung.

4.         Sozialrechtliche Individualansprüche

Leistungen nach SGB II/XII, Eingliederungshilfen, Pflege, Jugendhilfe etc. sind auch in Unterkünften sicherzustellen.

5.         Besondere Zielgruppen

u. a. für Frauen, Familien, Kinder, Menschen mit Behinderungen, LSBTIQ+*, Geflüchtete, Barrierefreiheit, kindgerechte Räume.

6.         Kälte-, Hitze- und Notfallprogramme

Verpflichtung zu Schutzräumen, Notrufsystemen, Trinkwasser, Sonnenschutz.

7.         Dauerhafte Wohnraumversorgung

Unterbringung darf keine Dauerlösung sein. Ziel bleibt die rasche (Re-)Integration in eigenen Wohnraum.

In der Rechtsprechung wurden bereits zahlreiche Ansprüche festgehalten, wie bspw. existenzsichernde Leistungen, Beratung, Kinder- und Jugendhilfe, Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe sowie Unterstützung bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die von den Kommunen und Landkreisen umgesetzt werden müssten.

Für die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege hat dieser Leitfaden eine strategische Bedeutung, da er:

•           die Argumentationen gegenüber Kommunen und Politik stärkt.

•           eine fachlich fundierte Grundlage darstellt, um Standards in Unterkünften einzufordern.

•           die Träger der Notunterkünfte unterstützt, Qualitätsmaßstäbe für Unterbringung, Betreuung und Schutzkonzepte zu entwickeln

•           die Unterbringung als Teil eines integrierten Hilfesystems mit Sozialarbeit, Wohnraumsicherung und Prävention verdeutlicht.

•           die Perspektive der Betroffenen stärkt den Anspruch auf Partizipation, Selbstbestimmung und Würde.

Die Notunterbringung wohnungsloser Menschen darf höchstens eine kurzzeitige Option sein, jedoch zeigen Zahlen zur Dauer des Verbleibs in der ordnungsrechtlichen Unterbringung, dass rund 40 Prozent der Menschen mehr als 2 Jahre dort leben. Es braucht dringend mehr bezahlbaren Wohnraum, mehr Sozialwohnungsbau und wirksame Mietenregulierungen.

Text: Stefan Kunz, Kath. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe