Vorsorgevollmacht wahrt Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen – Infoabend am 9. Juli im Sebastian-Fackelmann-Haus

Wer darf für mich entscheiden?
Wie kann ich selbstbestimmt leben, auch wenn ich durch fortschreitendes Alter oder anderweitige gesundheitliche Einschränkungen zunehmend pflegebedürftig werde? Und wer kümmert sich um meine Angelegenheiten und handelt dabei ganz in meinem Sinne, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage dazu bin?
Im Alter oder Krankheitsfall auf sich allein gestellt
Fragen, mit denen sich insbesondere ältere Menschen in unserer Gesellschaft immer häufiger auseinandersetzen. Schließlich sind die Zeiten der Mehrgenerationenhaushalte längst vorbei und viele bezüglich ihrer Versorgung im Alter oder Krankheitsfall auf sich allein gestellt. Davon Betroffene sollten sich frühzeitig um eine sogenannte Vorsorgevollmacht kümmern – genau wie jene, deren Versorgung scheinbar durch Angehörige geregelt ist. Denn: „Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass sie als Angehörige automatisch für ihre Eltern, Kinder oder Geschwister entscheidungsberechtigt sind“, erklärt Franziska Grashey von der Fachstelle für pflegende Angehörige der Caritas Nürnberger Land. „Dieses Sorgerecht besteht aber nur für die eigenen minderjährigen Kinder.“ Sobald also ein volljähriger Mensch handlungsunfähig wird, zuvor aber keine Vertrauensperson mit einer Vollmacht ausgestattet hat, bestimmt das Gericht über die weitere Betreuung. Dann werden die notwendigen Maßnahmen zwar in die Wege geleitet, der möglicherweise herangezogene Berufsbetreuer aber handelt nicht immer nach dem persönlichen Willen des Patienten, sondern regelt hauptsächlich formelle Angelegenheiten. (Z.B. Heimvertrag abschließen)
Versicherung, die man hoffentlich nie braucht
Um dies zu vermeiden, hat jeder Mensch das Recht, einem Verwandten oder Bekannten die Genehmigung zu erteilen, ihn im Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit (z.B. durch eine Demenzerkrankung, Bewusstseinsstörung oder eine Narkose) in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Dies kann Fragen der Gesundheitssorge, der Vermögensverwaltung oder Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten betreffen, genau wie die Vertretung vor Gericht und den Behörden. „Viele Menschen aber befürchten, dadurch einen Teil ihrer Eigenverantwortlichkeit vorzeitig abzugeben. Dabei ist die Vollmachtserteilung als eine Art Versicherung anzusehen, von der man hofft, dass man sie nie brauchen wird“, so Franziska Grashey. „Im Ernstfall ist es jedoch gut, sie zu haben, denn sie sorgt dafür, dass mein Wille respektiert und von einem vertrauten Menschen für mich durchgesetzt wird.“
Einfach und unbürokratisch
Der Weg zur Vorsorgevollmacht ist so einfach wie unbürokratisch. Auf der Website des Bundesministeriums für Justiz (www. bmj.de) kann man ein vierseitiges Formular herunterladen. Dieses muss ausgedruckt und gemeinsam mit der Vertrauensperson ausgefüllt werden. Dabei entstehen keine Kosten, und das ausgefüllte Schriftstück muss auch nicht zwingend vom Notar beglaubigt werden. Sofern der Bevollmächtigte in Besitz der Vollmachtsurkunde ist oder sich Zugang zu dieser verschaffen und sie vorzeigen kann, wird sie von allen Entscheidungsträgern und Behörden anerkannt. Banken haben meist eigene Vordrucke. Der Vollmachtgeber kann übrigens weiterhin selbst über seine Angelegenheiten bestimmen. Die Bevollmächtigung kann aber auch jederzeit widerrufen werden, z.B. im Fall eines Streits oder wenn der Bevollmächtigte selbst nicht mehr in der Lage ist, die übertragene Aufgabe in vollem Umfang zu übernehmen. Hier reicht es, das Dokument zu zerstören.
Um weitere Fragen rund um die Vorsorgevollmacht zu beantworten, veranstaltet die Caritas Nürnberger Land am Dienstag, dem 9. Juli 2013, um 18 Uhr einen Infoabend im Sebastian Fackelmann Haus in Hersbruck. Franziska Grashey wird über die Vorteile sowie mögliche Risiken der Vorsorgevollmacht referieren und dabei auch flankierende Themen, wie z.B. Vorsorge durch barrierefreies Wohnen oder Heimfinanzierung, anschneiden. Willkommen sind Interessierte aller Altersklassen.
Julia Seuser