Informationen zu den neuen Pflegegesetzen
Mit dem PSG 2 („Pflegestärkungsgesetz II“) schafft der Gesetzgeber für zu Pflegende und ihre Angehörigen nicht nur ein differenzierteres Angebot zur Einstufung (5 Pflegegrade statt bislang 3 Pflegestufen), sondern verbessert auch die Bedingungen zur Nutzung bestimmter Angebote wie der Tagespflege, erweitert die Sachleistungsbudgets und gewährt weitere Hilfen. Auch das Recht auf eine gute Beratung wird ausdrücklich gestärkt.
Das Pflegestärkungsgesetz II bringt ab 2017 endlich eine leistungsrechtliche Gleichstellung von demenzkranken und körperlich erkrankten Pflegebedürftigen.
Im stationären Bereich ist der Eigenanteil künftig, unabhängig vom Pflegegrad, für jeden Bewohner gleich hoch.
Die Caritas informiert bei einem kostenlosen Informationsabend am Montag, 28.11.2016, um 18.00 Uhr ausführlich über die neuen Möglichkeiten
Ort: Pfarrsaal St. Bonifatius, Randstr. 7, Röthenbach.
Nach einem Vortrag wird es die Gelegenheit zu Rückfragen geben und es wird auch schriftliches Informationsmaterial ausgegeben.
Sie sind herzlich eingeladen!